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SANALOGIC

Tierhaltung, Fleischalternativen &
Haftungsrecht im Fokus

Liebe Kundinnen und Kunden,

informiert bleiben lohnt sich: In unserem dritten Newsletter diesen Jahres greifen wir aktuelle Entwicklungen auf, die sowohl für die Lebensmittelbranche als auch für Verbraucher:innen relevant sind.

Sie erfahren, wie Tierhaltungsformen Kaufentscheidungen beeinflussen, was der EU‑Kompromiss zur Bezeichnung von Fleischalternativen bedeutet und welche Neuerungen das EU‑Produkthaftungsrecht mit sich bringt. Außerdem greifen wir eine Kundenanfrage zum Thema Gelatine auf und ordnen sie fachlich ein.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Ihr Food Data Management-Team

Vom Stall bis zum Supermarkt:
Tierhaltungsformen und Verbraucherinformation

Verbraucher:innen finden im Lebensmitteleinzelhandel auf tierischen Produkten deutscher Herkunft Hinweise darauf, wie das Tier gehalten wurde, von dem Fleisch oder Milch stammen. Die Kennzeichnung macht Leistungen für mehr Tierwohl sichtbar und unterstützt so eine bewusste Kaufentscheidung.

Das staatliche fünfstufige Tierhaltungskennzeichen des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wird ab dem 01.01.2027 verpflichtend. Bereits seit August 2023 kann es freiwillig verwendet werden. Aktuell gilt es für frisches Schweinefleisch aus Deutschland; weitere Tierarten sollen schrittweise folgen.

Tierhaltungskennzeichnung

Neben der gesetzlichen Kennzeichnung finden sich im Handel auch freiwillige Tierhaltungskennzeichnungen. Dazu zählt das fünfstufige Haltungsform‑Label der Initiative Tierwohl GmbH. Es gilt für Fleisch und Fleischprodukte von Hähnchen, Pute, Schwein und Rind sowie für Milch und wird von teilnehmenden Handelsunternehmen eingesetzt. Die neue fünfstufige Systematik ersetzt die bis 2024 gängige vierstufige Kennzeichnung und orientiert sich an der staatlichen Regelung.

Für jede Haltungsform sind klare Vorgaben definiert – unter anderem zum Platzangebot im Stall, zur Art der Haltung (z. B. Stall oder Freiland), zu Anforderungen an das Futter sowie zu Art und Umfang des Beschäftigungsmaterials. Dadurch wird Tierhaltung transparenter und besser vergleichbar.

Haltungsformen

🔎 Hinweis:
Die Kennzeichnung ist aufsteigend aufgebaut: Haltungsform 1 steht für die geringsten Maßnahmen zum Tierwohl, Haltungsform 5 für die höchsten Tierwohlstandards.

Quellenangaben:
https://www.tierhaltungskennzeichnung.de/ zuletzt abgerufen am 15.04.2026
https://haltungsform.de/ zuletzt abgerufen am 15.04.2026
Von Haltungsform bis Tierwohl: Alles zur Tierhaltungskennzeichnung | Verbraucherzentrale.de zuletzt abgerufen am 27.05.26

Der Veggie-Burger darf bleiben:
EU findet Kompromiss bei Bezeichnungen für Fleischalternativen 

Veggie Burger

Die Veggie‑Variante darf weiterhin so heißen – allerdings nicht uneingeschränkt. Auf EU‑Ebene wurde zuletzt intensiv darüber diskutiert, ob Begriffe wie "Burger", "Schnitzel" oder "Wurst" künftig ausschließlich Fleischprodukten vorbehalten sein sollen. Die Positionen innerhalb des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten waren dabei deutlich unterschiedlich.

Während einige Länder ein umfassendes Verbot solcher Bezeichnungen für pflanzliche Alternativen forderten, setzte sich Deutschland für eine verbraucherfreundliche Lösung ein. Nun hat sich die EU auf einen Kompromiss verständigt:

✅ Begriffe wie "Burger", "Schnitzel" oder "Wurst" dürfen weiterhin auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden. Damit soll sowohl die Orientierung der Verbraucher:innen als auch die Planungssicherheit für Unternehmen gewährleistet bleiben.

❌ Nicht mehr erlaubt sind künftig Bezeichnungen, die sich eindeutig auf Tierarten oder konkrete Fleischstücke beziehen – etwa "Hähnchen", "Speck" oder "Filet" – wenn es sich um vegane oder vegetarische Produkte handelt.

Für betroffene Unternehmen ist eine Übergangsfrist von drei Jahren vorgesehen, um Verpackungen und Produktbezeichnungen entsprechend anzupassen.

Das Gesetzespaket muss noch formell vom Europäischen Parlament sowie vom Rat der 27 EU‑Mitgliedstaaten bestätigt werden, bevor die neuen Regelungen endgültig in Kraft treten.


Quellenangaben:
https://proveg.org/press-release/europe-restricts-naming-for-plant-based-products-but-preserves-veggie-burger-and-sausage/?utm_source abgerufen am 10.03.2026
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-verggieburger-100.html abgerufen am 10.03.2026

Neues aus dem EU-Produkthaftungsgesetz

Die neue EU‑Produkthaftungsrichtlinie ist am 8. Dezember 2024 in Kraft getreten und muss voraussichtlich bis 9. Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie bringt deutliche Änderungen mit sich – insbesondere für Unternehmen, die mit digitalen Produkten und Software arbeiten.

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:

➡️  Software und digitale Produkte gelten künftig ausdrücklich als haftungsrechtliche Produkte.
➡️  Erweiterte Haftungsketten: Neben Herstellern können auch Importeure, Plattformen
      und Fulfillment‑Dienstleister haftbar gemacht werden.
➡️ 
Erleichterte Beweisführung für Verbraucher:innen: Unternehmen müssen unter
      Umständen technische Dokumentationen offenlegen.
➡️  Software‑Updates im Fokus: Änderungen und Updates können auch
      rückwirkend haftungsrelevant werden – eine konsequente Qualitätssicherung ist
      daher unerlässlich.

Was bedeutet das für Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung?

➡️  Lieferketten prüfen: Wer liefert Geräte, Produkte, Software oder digitale Systeme?  
➡️  Dokumentation stärken: Wartungen, Schulungen und Sicherheitsmaßnahmen
      systematisch festhalten.

➡️  Digitalisierung bewusst steuern: Auch eingesetzte Software‑ und KI‑Lösungen
      können haftungsrelevant sein.

Wer Risiken minimieren möchte, sollte bereits jetzt bestehende Prozesse, Zuständigkeiten und Absicherungen überprüfen und bei Bedarf anpassen.

Quellenangabe:
https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/2853/oj?locale=de abgerufen am 14.04.2026

Kundenanfrage:
Gelantine – Woher weiß man, welche Gelantine enthalten ist?

Gelantine

Gelatine ist ein weit verbreiteter Bestandteil vieler Lebensmittel – von Gummibärchen über Joghurt bis hin zu Desserts. Was viele nicht wissen: Gelatine ist nicht gleich Gelatine, und ihre Herkunft ist für Verbraucher:innen oft nicht auf den ersten Blick erkennbar.

Was ist Gelatine?
Gelatine ist ein tierisches Eiweiß, das aus Kollagen gewonnen wird. Dieses befindet sich hauptsächlich in Haut und Knochen von Tieren.

Welche Unterschiede gibt es bei Gelatine?
Gelatine kann aus unterschiedlichen tierischen Quellen stammen, darunter Schwein, Rind, Geflügel oder Fisch. In Europa wird überwiegend Schweinegelatine verwendet – sie macht rund 80 % der eingesetzten Speisegelatine aus. Gründe dafür sind die gute Verfügbarkeit, vergleichsweise niedrige Kosten und günstige technologische Eigenschaften.

Andere Varianten wie Rinder‑ oder Fischgelatine kommen häufig gezielt zum Einsatz, etwa aus religiösen Gründen oder bei speziellen Ernährungsanforderungen.

Wie lässt sich erkennen, von welchem Tier die Gelatine stammt?
Die tierische Herkunft ist leider nicht immer eindeutig gekennzeichnet.
Folgende Hinweise können helfen:

➡️ Zutatenliste: Häufig steht lediglich "Gelatine", ohne Angabe der Tierart.
➡️
Genauere Bezeichnungen: Angaben wie "Rindergelatine" oder "Fischgelatine" sind 
     eindeutig – aber nicht verpflichtend.
➡️
Religiöse Siegel: Halal‑ oder koschere Zertifizierungen können Rückschlüsse auf
     die Herkunft zulassen.
➡️ H
erstellerangaben: Manche Hersteller machen freiwillige und detaillierte Angaben
     auf Verpackungen oder Websites.
➡️ Direkte Nachfrage: Im Zweifel hilft eine Anfrage beim Hersteller.

Gibt es Alternativen zu tierischer Gelatine?
Ja. Für Menschen, die auf tierische Produkte verzichten möchten, stehen pflanzliche Alternativen zur Verfügung, etwa Agar‑Agar, Pektin oder Carrageen. Diese Geliermittel werden aus Algen oder Früchten gewonnen und sind vegetarisch bzw. vegan.


Fazit

Gelatine ist nicht gleich Gelatine. Die Unterschiede liegen vor allem in ihrer tierischen Herkunft – diese ist jedoch nicht immer transparent gekennzeichnet. Wer darauf Wert legt, sollte gezielt prüfen, nachfragen oder auf pflanzliche Alternativen zurückgreifen.

Haben Sie auch eine Frage zur LMIV / LIV oder zu Inhaltsstoffen?
Schreiben Sie uns gern – wir unterstützen Sie mit fachlich fundierten Antworten.

Quellenangaben:
https://www.lebensmittelklarheit.de/fragen-antworten/tierische-gelatine-wie-wird-sie-gekennzeichnet?utm_source=chatgpt.com abgerufen am 01.04.2026
https://www.lebensmittelklarheit.de/fragen-antworten/gelatine-vom-schwein-oder-vom-rind abgerufen am 01.04.2026
https://www.test.de/Gelatine-Alles-klar-19807-0/ abgerufen am 01.04.2026

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