Seit Januar 2026 gelten aktualisierte Anforderungen im Schweizer Lebensmittelrecht. Ziel ist es, den Gesundheits- und Täuschungsschutz weiter zu stärken und die Vorschriften stärker an das EU-Recht anzugleichen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Kontaminanten Neue Höchstwerte gelten unter anderem für Melamin in Säuglings- und Kleinkindnahrung sowie für Methanol in bestimmten Fruchtbränden.
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln Rund 300 Grenzwerte für Pestizidrückstände wurden gesenkt, um den Gesundheitsschutz zu verbessern und Handelshemmnisse mit der EU zu vermeiden.
Gentechnisch veränderte Organismen Die Verordnung des EDI über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) wird um zwei Maissorten ergänzt, die in der EU zugelassen sind. Diese Pflanzen sind in der Schweiz nicht bewilligt, werden aber in Lebensmitteln toleriert, wenn sie weniger als 0,5 % der Zutat ausmachen, für die sie verwendet werden.
Probennahme und Analytik Die Vorschriften zur amtlichen Probennahme und Analyse von Mykotoxinen und Pflanzentoxinen wurden an EU-Standards angepasst.
Kennzeichnung von Speisepilzen Die bisherige Kennzeichnungspflicht zur Kochzeit bei Shiitake-Pilzen entfällt, um Handelshemmnisse zu vermeiden.
Lebensmittel für besondere Ernährungsbedürfnisse Das Mononatriumsalz der L-5-Methyltetrahydrofolsäure wurde als sichere Folatquelle eingestuft und darf nun unter anderem in Säuglingsnahrung, Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke und Produkten zur Gewichtsreduktion eingesetzt werden.
Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe Grenzwerte für Rückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft wurden an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. Dazu zählen neue Höchstwerte und Anpassungen bestehender Grenzwerte.
Bisphenole in Lebensmittelkontaktmaterialien Diese Stoffe dürfen nur noch eingesetzt werden, wenn ihre Sicherheit für bestimmte essenzielle Anwendungen nachgewiesen ist.
Quellenangabe: https://www.fedlex.admin.ch 817.022.15, 817.021.23, 817.022.51, 817.042, 817.022.17, 817.022.104, 817.022.13, 817.023.21 zuletzt abgerufen am 18.12.2025
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