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Tisch mit verschiedenem Gemüse, mittig ein Notizblock und Stift. Zusätzlich befindet sich unten rechts das Logo SANALOGIC.

Transparenz auf dem Teller: Phosphate, Vitamine und der DGE-VerpflegungsCheck

Liebe Kundinnen und Kunden,

willkommen zum ersten ZAP-Newsletter im Jahr 2026.

In dieser Ausgabe greifen wir konkrete Fragen aus Ihrem Arbeitsalltag auf.

Im Fokus stehen diesmal die gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnung von Phosphat und deren Bedeutung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Außerdem räumen wir mit gängigen Mythen rund um das wohl bekannteste aller Vitamine auf und erklären, was es mit dem DGE-VerpflegungsCheck auf sich hat.

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen!

Ihr Food Data Management-Team

Kundenfrage: Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für die Deklaration von Phosphat und was bedeutet das für die Verbraucherinnen und Verbraucher?

Ob zarter Schinken, cremiger Schmelzkäse oder saftige Fleischprodukte: Phosphate sind in vielen Lebensmitteln gängige Zusatzstoffe. Sie verbessern Bindung, Stabilität, Textur und werden unter anderem als Säureregulatoren, Stabilisatoren oder Schmelzsalze eingesetzt.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist eine korrekte Kennzeichnung entscheidend. Nur so lässt sich nachvollziehen, welche Zusatzstoffe enthalten sind, um eine bewusste Kaufentscheidung treffen zu können.


Der rechtliche Rahmen: LMIV, LIV und LMZDV

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt europaweit, wie Zusatzstoffe in Zutatenlisten anzugeben sind. In der Schweiz gilt hierfür die Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV).

Für Phosphate bedeutet das konkret:

     ◻️ Phosphate müssen mit ihrer Funktionsklasse und entweder dem Namen oder der
          E-Nummer gekennzeichnet werden, zum Beispiel "
Säureregulator:
          Natriumphosphat" oder "Säureregulator: E 339"

    ◻️ Enthält ein Produkt mehrere Phosphate, sind alle einzeln aufzuführen.

Ergänzend dazu präzisiert in Deutschland die Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungs-verordnung (LMZDV) die Kennzeichnungspflichten für nicht vorverpackte Lebensmittel. Besonders relevant für die Gemeinschaftsverpflegung:

     ◻️ Zusatzstoffe müssen gut sichtbar und leicht zugänglich gekennzeichnet sein.

     ◻️ Bei Fleischerzeugnissen mit bestimmten Phosphaten (E 338–E 341, E 343,
          E 450–E 452) ist der Hinweis "mit Phosphat" verpflichtend.

Auszug Zutatenverzeichnis mit Phosphat

Warum die Kennzeichnung eine wichtige Rolle spielt

Phosphate stehen immer wieder im Fokus, vor allem wegen möglicher gesundheitlicher Auswirkungen bei hoher Aufnahme über stark verarbeitete Lebensmittel. Eine transparente Kennzeichnung ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihren Konsum bewusst zu steuern.

In der Gemeinschaftsverpflegung kommt ein weiterer Aspekt hinzu: Hier werden häufig besonders schutzbedürftige Gruppen versorgt, etwa Kinder oder Menschen mit Nierenerkrankungen. Die gezielte Auswahl phosphatarmer Produkte und eine klare Information leisten einen wichtigen Beitrag zur Qualität und Sicherheit der Verpflegung.


Fazit

LMIV, LIV und LMZDV schaffen klare Vorgaben für die Kennzeichnung von Phosphaten. Sie sorgen dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehen können, was in Lebensmitteln enthalten ist. Eine sorgfältige Deklaration stärkt das Vertrauen und unterstützt bewusste Entscheidungen – sowohl im Einkauf als auch in der Gemeinschaftsverpflegung.

Quellenangabe:
https://www.nierenstiftung.de/fuer-betroffene/niere-a-bis-z/phosphat/ zuletzt abgerufen am 20.11.2025

Winterzeit – Erkältungszeit:
Ernährungsmythen rund um Vitamin C

Gerade in der Erkältungszeit hält sich ein hartnäckiger Glaube: Zusätzliche Vitamin-C-Einnahmen schützen vor Erkältungen. Am besten noch in Form von Zitronen, der vermeintlichen Vitamin-C-Bombe.

Tatsächlich verstecken sich hier gleich zwei Mythen – und beide halten einer genaueren Betrachtung nicht stand.

Studien* konnten nicht belegen, dass die zusätzliche Einnahme von Vitamin C Erkältungskrankheiten vorbeugt. Der tägliche Bedarf eines Erwachsenen liegt bei etwa 100 mg. Bei dem vielfältigen Lebensmittelangebot in Deutschland wird dieser Wert in der Regel problemlos erreicht.

Vitamin C steckt nicht nur in Zitrusfrüchten, sondern auch in vielen anderen Obst- und Gemüsesorten. Wer regelmäßig frische Lebensmittel isst, muss keinen Mangel befürchten. Empfehlenswert ist vor allem Rohkost, denn Vitamin C ist hitze- und lichtempfindlich. Auch das Essen von Obst und Gemüse mit Schale lohnt sich, da sich direkt darunter besonders viel Vitamin C befindet.

🔎Hinweis: Beim Verzehr mit Schale sollte stets darauf geachtet werden, dass das Produkt gründlich gewaschen und möglichst aus biologischem Anbau ist.

Frische Tasse Tee mit Zitrone

Zitronen gelten oft als der Vitamin-C-Lieferant schlechthin. Doch warum eigentlich? Vermutlich, weil wir Vitamin C automatisch mit dem Geschmack "sauer" verbinden – und Zitronen nun einmal sehr sauer schmecken.

Tatsächlich liegt ihr Vitamin-C-Gehalt deutlich unter dem anderer Lebensmittel. Eine rote Paprikaschote enthält mit rund 140 mg pro 100 g fast dreimal so viel Vitamin C wie eine Zitrone mit etwa 53 mg. Auch schwarze Johannisbeeren (177 mg), roher Brokkoli mit rund 115 mg und roher Rosenkohl (112 mg) zählen zu den sehr guten Vitamin-C-Quellen.

Selbst gegarte Kartoffeln liefern mit etwa 17 mg Vitamin C pro 100 g noch mehr als Äpfel mit rund 12 mg. Das zeigt: Vitamin C steckt in vielen alltäglichen Lebensmitteln – nicht nur in Zitrusfrüchten.

💡 Wussten Sie schon?
Eine Überversorgung mit Vitamin C ist nicht möglich. Als wasserlösliches Vitamin wird ein Überschuss einfach über den Urin ausgeschieden.

Auch bei anderen Lebensmitteln halten sich hartnäckige Mythen. Testen Sie Ihr Wissen mit einer kurzen Quizfrage:

Welche Voraussetzung muss ein Brot erfüllen, damit es offiziell als Vollkornbrot bezeichnet werden darf?

Es muss…

A) besonders lange ruhen, damit die Körner ausreichend "quellen" können.
B) mindestens zu 90 % aus Vollkornerzeugnissen bestehen.
C) von Natur aus dunkel gefärbt sein.

Die Antwort finden Sie am Ende des Newsletters.


Quellenangaben:
https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/Kompassernaehrung/Kompassernaehrung-Ausgabe-2-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=5
zuletzt abgerufen am 20.11.2025
* https://www.cochrane.de/sites/cochrane.de/files/uploads/artikel/01_15_vorbeugung_und_behandlung_einer_erkaeltung_mit_vitamin_c.pdf
zuletzt abgerufen am 10.12.2025
https://www.aok.de/pk/magazin/ernaehrung/ernaehrungsformen/ernaehrungsmythen-die-haeufigsten-mythen-im-wahrheitscheck/
zuletzt abgerufen am 20.11.2025

DGE-VerpflegungsCheck: einfach, schnell und digital

Zwei Köche mit Laptop in einer Großküche beim Kochen

Mit dem DGE-VerpflegungsCheck hat die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) ein neues Verfahren eingeführt, um die Qualität der Verpflegung in der Gemeinschaftsverpflegung transparent und praxisnah zu überprüfen. Er ersetzt das bisherige Zertifizierungssystem und richtet sich an Einrichtungen und Anbieter der Gemeinschaftsgastronomie, etwa Kantinen, Mensen und Caterer.

Im Unterschied zur klassischen DGE-Zertifizierung, die mit einem offiziellen Qualitätssiegel verbunden ist, bietet der VerpflegungsCheck eine niedrigschwellige Möglichkeit zur regelmäßigen Selbstbewertung. Der gesamte Prozess läuft digital ab und ist damit schnell und nahezu papierlos.

Grundlage ist eine übersichtliche Checkliste mit Ja-/Nein-Fragen, die bis zu neun Qualitätsbereiche abdeckt, von der Lebensmittelqualität bis zu Portionsgrößen. Die Auswertung erfolgt auf einer Skala von A bis E, von "sehr gut" bis "mangelhaft". Im Anschluss erhalten die Einrichtungen konkrete, praxisnahe Rückmeldungen, die gezielt bei der Weiterentwicklung der Verpflegungsqualität unterstützen.

Der DGE-VerpflegungsCheck bietet damit eine moderne und unkomplizierte Möglichkeit, Qualität regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln – ohne hohen organisatorischen Aufwand.


Unterstützung durch das Zentrale Artikel Portal

Das Zentrale Artikel Portal kann den DGE-VerpflegungsCheck sinnvoll unterstützen und erleichtert insbesondere Planung, Dokumentation und Umsetzung der DGE-Kriterien:

◻️ vollständige und strukturierte Nährwertangaben
◻️ erleichterte Planung und Anpassung von Speiseplänen
◻️ Zeitersparnis und ressourcenschonende Abläufe


Quellenangabe:
https://www.dge.de/gemeinschaftsgastronomie/dge-verpflegungscheck/ zuletzt abgerufen am 27.11.2025

Antwort Quizfrage: Lösung B

Ein Brot darf erst dann als Vollkornbrot bezeichnet werden, wenn es zu mindestens 90 Prozent aus Vollkornmehl besteht. Bei der Herstellung werden die Getreidekörner lediglich gereinigt und gemahlen. Im Gegensatz zu anderen Mehlsorten bleiben sowohl die Samenschale als auch der Keimling erhalten.

Dadurch enthält Vollkornmehl weiterhin alle natürlichen Ballaststoffe, Vitamine, Mineralstoffe und Öle des Korns. Das macht Vollkornprodukte ernährungsphysiologisch besonders wertvoll.

Quellenangabe:
https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2017-08/Quizkarten.pdf zuletzt abgerufen am 04.12.2025

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