Mit der EU-Verordnung 2023/1115 setzt die Europäische Union ein klares Zeichen gegen weltweite Entwaldung und Waldschädigung. Seit dem 30. Juni 2023 gelten für Unternehmen, die mit bestimmten Rohstoffen und Produkten in der EU handeln oder diese exportieren, strenge Sorgfaltspflichten – denn künftig dürfen nur noch entwaldungsfreie Lieferketten auf den europäischen Markt gelangen.
Was ist verboten? Unternehmen, die z. B. Rinder, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Kautschuk oder Holz (bzw. daraus hergestellte Erzeugnisse) in der EU in Verkehr bringen oder exportieren, müssen nachweisen, dass
✅ seit dem 31. Dezember 2020 für diese Produkte keine Wälder gerodet wurden und ✅ alle relevanten Gesetze des Ursprungslandes eingehalten wurden.
Was müssen Unternehmen tun?
• Sorgfaltspflichtverfahren einführen: Herkunft, Produktionsbedingungen und Lieferkette vollständig dokumentieren. • Risiken bewerten: Besteht ein Risiko, dass Produkte mit Entwaldung in Verbindung stehen? • Risikominderung betreiben: Zum Beispiel durch alternative Lieferanten, Schulungen oder den Umstieg auf nachhaltige Quellen. • Sorgfaltserklärung abgeben: Für jede betroffene Warensendung verpflichtend – ohne sie keine Einfuhr oder Ausfuhr! • Dokumentation bereithalten: Alle Nachweise müssen für behördliche Kontrollen lückenlos verfügbar sein.
Für wen gilt das? Sowohl Marktteilnehmer als auch Händler sind betroffen. Abhängig von der Unternehmensgröße (KMU oder Nicht-KMU) gelten dabei abgestufte Pflichten.
Die neue Verordnung ersetzt die bisherige Holzhandelsverordnung (EU) Nr. 995/2010. Ziel ist es, dass die Nachfrage in der EU künftig nicht mehr zur weltweiten Entwaldung beiträgt – und zugleich legale sowie nachhaltige Produktionsstandards weltweit gefördert werden.
Deadline nicht verpassen! Ab dem 30. Dezember 2025 gilt die Verordnung verbindlich für große Unternehmen – KMU folgen bis Mitte 2026. Unternehmen sollten jetzt handeln, Prozesse anpassen und ihre Lieferketten überprüfen. |