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Bild mit weihnachtlichem Hintergrund mit Christkaumkugeln, Sternen, Tannenzapfen. Daneben der Spruch von Theodor Fontane: Weiß sind Türme, Dächer, Zweige, und das Jahr geht auf die Neige, und das schönste Fest ist da!

Eine genussvolle Adventszeit
wünscht Ihnen das FDM-Team!

Liebe Kundinnen und Kunden,

die Adventszeit ist da – Zeit für Lichterglanz, Vorfreude und besinnliche Momente. Wir möchten diese Gelegenheit nutzen, um uns herzlich für Ihr Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit im Jahr 2025 zu bedanken.

In dieser Ausgabe unseres Newsletters haben wir wieder spannende Themen für Sie zusammengestellt: Erfahren Sie mehr über die Auswirkungen der EU-Entwaldungsverordnung, über Wissenswertes zu Produktspezifikationen im ZAP, über die feinen Unterschiede zwischen Ceylon- und Cassia-Zimt – und lassen Sie sich von unserem köstlichen Plätzchenrezept für Ihre Weihnachtsbäckerei inspirieren.

Am Ende des Newsletters haben wir zudem eine kurze Umfrage vorbereitet. Damit möchten wir erfahren, wie Ihnen unser Newsletter gefällt und welche Themen Sie sich künftig wünschen. Wir freuen uns sehr über Ihre Rückmeldung!

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen, eine genussvolle Adventszeit und entspannte Feiertage im Kreise Ihrer Liebsten.

Ihr Food Data Management-Team

Entwaldungsfreie Lieferketten – jetzt zählt's!

Mit der EU-Verordnung 2023/1115 setzt die Europäische Union ein klares Zeichen gegen weltweite Entwaldung und Waldschädigung. Seit dem 30. Juni 2023 gelten für Unternehmen, die mit bestimmten Rohstoffen und Produkten in der EU handeln oder diese exportieren, strenge Sorgfaltspflichten – denn künftig dürfen nur noch entwaldungsfreie Lieferketten auf den europäischen Markt gelangen.

Was ist verboten?
Unternehmen, die z. B. Rinder, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Kautschuk oder Holz (bzw. daraus hergestellte Erzeugnisse) in der EU in Verkehr bringen oder exportieren, müssen nachweisen, dass

✅ seit dem 31. Dezember 2020 für diese Produkte keine Wälder gerodet wurden und
✅ alle relevanten Gesetze des Ursprungslandes eingehalten wurden.

Was müssen Unternehmen tun?

     •  Sorgfaltspflichtverfahren einführen: Herkunft, Produktionsbedingungen und
         Lieferkette vollständig dokumentieren.
     •  Risiken bewerten: Besteht ein Risiko, dass Produkte mit Entwaldung
         in Verbindung stehen?
     •  Risikominderung betreiben: Zum Beispiel durch alternative Lieferanten, Schulungen 
        oder den Umstieg auf nachhaltige Quellen.
     •  Sorgfaltserklärung abgeben: Für jede betroffene Warensendung verpflichtend –
        ohne sie keine Einfuhr oder Ausfuhr!
     •  Dokumentation bereithalten: Alle Nachweise müssen für behördliche Kontrollen
        lückenlos verfügbar sein.

Für wen gilt das?
Sowohl Marktteilnehmer als auch Händler sind betroffen. Abhängig von der Unternehmensgröße (KMU oder Nicht-KMU) gelten dabei abgestufte Pflichten.

Die neue Verordnung ersetzt die bisherige Holzhandelsverordnung (EU) Nr. 995/2010. Ziel ist es, dass die Nachfrage in der EU künftig nicht mehr zur weltweiten Entwaldung beiträgt – und zugleich legale sowie nachhaltige Produktionsstandards weltweit gefördert werden.

Deadline nicht verpassen!
Ab dem 30. Dezember 2025 gilt die Verordnung verbindlich für große Unternehmen – KMU folgen bis Mitte 2026. Unternehmen sollten jetzt handeln, Prozesse anpassen und ihre Lieferketten überprüfen.

Im Fokus: Produktdatenblätter im ZAP

Zeitstrahl Fokusthemen. Diesmal im Fokus: Spezifikationen

Im Zentralen Artikel Portal von SANALOGIC (ZAP) hinterlegen wir für Sie die Produktspezifikationen der Lieferanten. Diese werden nach Abschluss eines Abonnements von uns direkt bei Ihren Lieferanten angefragt.

Jeder Lieferant erstellt seine Produktspezifikationen eigenständig oder nutzt die Angaben des Herstellers bzw. Vorlieferanten. Daher unterscheiden sich die Dokumente sowohl inhaltlich als auch optisch teils deutlich voneinander. Viele Produktspezifikationen enthalten neben den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auch zusätzliche Informationen – etwa chemische Daten oder Hinweise zur Zubereitung.

Auf Basis dieser Produktspezifikationen prüfen wir die Lieferartikel im ZAP fachlich. Bei Unstimmigkeiten stimmen wir uns direkt mit dem jeweiligen Lieferanten ab.

Eine Produktspezifikation kann beispielsweise folgendermaßen aussehen:

Beispiel einer Produktspezifikation aus dem Zentralen Artikel Portal

In der Weihnachtsbäckerei gibt es manche Leckerei...

...mit weihnachtlichen Gewürzen wie Anis, Ingwer, Kardamom, Muskat, Gewürznelke, Piment, Sternanis – und natürlich Zimt.



Zimt ist eines der ältesten Gewürze der Welt. Bereits um 2500 v. Chr. wurde es in einer chinesischen Schrift erwähnt. Nach Europa gelangte Zimt etwa 1600 v. Chr. über die berühmte Gewürzstraße. Für die Europäer blieb die genaue Herkunft und Gewinnung des Zimts jedoch lange Zeit ein wohlgehütetes Geheimnis.

Heute findet man Zimtplantagen vor allem in China, Indonesien, Sri Lanka und auf den Seychellen. Dabei gilt: Je dünner, feiner und heller die Zimtstangen sind, desto höher ist ihre Qualität.

Bei Zimt unterscheidet man folgende Arten:

Aufzählung verschiedener Zimtarten: Ceylon-Zimt (Kaneel), Cassia vera, Cassia (China-Zimt)


💡 Wussten Sie schon?

Ein kritischer Inhaltsstoff im Zimt ist das enthaltene Cumarin. Das im Handel erhältliche Zimtpulver wird größtenteils aus Cassia-Zimt hergestellt, der deutlich höhere Mengen an Cumarin enthält als Ceylon-Zimt. Eine Deklaration der Zimtsorte ist nicht vorgeschrieben. Wer regelmäßig größere Mengen Zimt verzehrt, sollte daher vorsorglich auf Ceylon-Zimt zurückgreifen.

Zimtsterne und Sternanis


Laut der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geht von zimthaltigen Lebensmitteln bei normalen Verzehrgewohnheiten kein Gesundheitsrisiko aus. Dennoch sollten diese Produkte nicht dauerhaft in größeren Mengen gegessen werden – insbesondere bei Kindern.

   •   Für Kinder gilt eine Empfehlung von maximal ½ Teelöffel Zimt (≈ 0,5 g) pro Tag.
   •   Erwachsene mit einem Körpergewicht von 60 kg erreichen die tolerierbare tägliche
       Aufnahmemenge an Cumarin bereits mit dem Verzehr von 24 Zimtsternen.


Quellenangaben:
https://www.wiberg.eu/de/service/gewuerzlexikon/zimt zuletzt abgerufen am 18.09.2025
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel/cumarin-in-nahrungsergaenzungsmitteln-13459
zuletzt abgerufen am 18.09.2025
https://www.bfr.bund.de/fragen-und-antworten/thema/fragen-und-antworten-zu-cumarin-in-zimt-und-anderen-lebensmitteln/#topic_131679
zuletzt abgerufen am 08.10.2025
http://gernot-katzers-spice-pages.com/germ/Cinn_zey.html zuletzt abgerufen am 08.10.2025

Backe, backe Plätzchen!

Noch auf der Suche nach einem leckerem Plätzchenrezept?
Unser veganes ZAP-Spritzgebäck ist schnell gemacht, kommt mit wenigen, meist vorrätigen Zutaten aus und passt perfekt zur kleinen süßen Pause im vorweihnachtlichen Trubel. Das Rezept ergibt ca. 50 Stück.

Viel Spaß beim Nachbacken. 🎅

ZAP-Plätzchen Spritzgebäck

Zutaten für den Teig:
250 g Weizenmehl
75 g Zucker
130 g vegane Butter
1 TL Backpulver
1 Packung Vanillezucker
1 Prise Salz
5 Spritzer Butter-Vanille Aroma (optional)
5 EL Pflanzendrink

Optional für das Topping:
100 g Zartbitter Kuvertüre
Mandelsplitter
gehackte Pistazien
Kokosraspeln
Bunte Streusel

Zubereitung:
1. Den Backofen auf 180°C Umluft vorheizen. Für den Teig alle Zutaten in eine Schüssel geben und mit den Händen zu einem glatten Teig kneten. Der Teig sollte geschmeidig und nicht zu kalt sein.
2. Den Teig in einen Spritzbeutel mit Sterntülle füllen und in einer beliebigen Form auf das Backpapier spritzen. Alternativ kann auch ein Fleischwolf verwendet werden.
3. Das Spritzgebäck für ca. 15 Min. goldgelb backen.
4. Für das Topping die Zartbitter Kuvertüre in eine Schüssel geben, in ein Wasserbad bei mittlerer Hitze auf den Herd stellen und schmelzen. Das abgekühlte Spritzgebäck in die flüssige Schokolade tunken und nach Lust und Laune mit Mandelsplittern, gehackten Pistazien, Kokosraspeln oder bunten Streuseln verzieren.

💡 Bunte Streusel bringen Farbe ins Spiel – aber Achtung:
Manche enthalten tierische Zusatzstoffe wie E120 (Karmin, aus Schildläusen) oder E904 (Schellack, aus Harzen von Lackschildläusen). Auch andere Farbstoffe oder Überzugsmittel können tierischen Ursprungs sein. Für die vegane Küche lohnt sich ein Blick auf die Zutatenliste oder der Griff zu vegan gekennzeichneten Produkten.


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Wir würden uns sehr über ein Foto Ihrer selbst gebackenen Plätzchen freuen!
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Wir sind schon gespannt, wie Ihre Plätzchen aussehen!

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Die Umfrage dauert nur eine Minute – wir freuen uns sehr über Ihre Teilnahme und bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung!
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